Ehrenamtliches Engagement ist wichtig für unsere Gesellschaft. Egal ob Sportvereine, Theatergruppen oder Rettungsorganisationen; viele leisten in ihrer Freizeit Dienst an der Allgemeinheit. Um dieses Engagement zu unterstützen, hat der Staat die Ehrenamtspauschale eingeführt. Auch Du kannst davon profitieren!
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale?
Vereine können ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitgliedern im Jahr bis zu 840 Euro steuerfrei auszahlen. Für die Ehrenamtspauschale werden auch keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Wann kann die Ehrenamtspauschale gezahlt werden?
Wenn Vereine eine Ehrenamtspauschale auszahlen möchten, ist dies an gewisse Bedingen geknüpft, die in § 3 EstG geregelt sind. So muss in der Vereinssatzung geregelt sein, dass Mitgliedern Entschädigungen ausgezahlt werden können. Auch sollte eine Vereinbarung mit dem Mitglied geschlossen werden, aus der hervorgeht, wofür die Ehrenamtspauschale gezahlt wird. Wichtig ist auch, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt ist.
Wofür kann die Ehrenamtspauschale gezahlt werden?
Für fast alle Tätigkeiten in einem „gemeinnützigen“ Verein kann die Ehrenamtspauschale gezahlt werden. Wichtig ist, dass die Tätigkeit die Förderung der in der Satzung festgelegten Ziele begünstigt. Hierzu zählen insbesondere die Tätigkeit als Vorstandsmitglied, Kassierer, Platzwart etc. Beachten solltest Du, dass Zahlungen an Amateursportler nicht unter die Ehrenamtspauschale fallen.
Fazit: Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale ist ein gutes Mittel für Vereine, Mitglieder für ihre Tätigkeit zu entlohnen. Sie unterstützt und fördert somit das ehrenamtliche Engagement. Nutze diese Möglichkeit auch für Deinen Verein!