Mehr Rückenwind fürs Ehrenamt ab 2026

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt, das viele weitreichende steuerliche Verbesserungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine vorsieht. Ab dem 01. Januar 2026 bringen die neuen Regeln steuerfreie Vergütungen, weniger Bürokratie und neue Möglichkeiten für gemeinnützige Zwecke wie E-Sport oder Photovoltaikanlagen.

Was ist das Steueränderungsgesetz?

Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde vom Bundestag beschlossen und am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat gebilligt. Es tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft und enthält zahlreiche steuerliche Maßnahmen zur Entlastung von Bürgern, aber auch zur Stärkung des Ehrenamts und gemeinnütziger Organisationen.


Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die steuerfreie Pauschale für Ehrenamtliche:

Übungsleiterpauschale: steigt von 3.000 € auf 3.300 € pro Jahr
Ehrenamtspauschale: steigt von 840 € auf 960 € pro Jahr

Das bedeutet: Einnahmen bis zu diesen Beträgen bleiben vollständig steuerfrei, wenn sie im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit gezahlt werden. Vereine können ihren Trainern, Vorstandsteams und Helfern künftig mehr steuerfrei auszahlen, ohne dass diese Steuern zahlen müssen.


Erweiterung des Haftungsprivilegs

Das Gesetz weitet das sogenannte Haftungsprivileg für Ehrenamtliche deutlich aus. Bisher galt dieser nur für geringe Vergütungen, künftig sind Ehrenamtliche bis zu 3.300 € jährlich über Haftungserleichterungen abgesichert. Das reduziert das persönliche Risiko für ehrenamtliche Vorstände und Einsatzkräfte, wenn es in Ausübung ihres Amtes zu Fehlern kommt.


Mehr steuerlicher Spielraum für Vereine

Das Gesetz erleichtert kleinen und mittleren Vereinen das Leben:

  • Freigrenze für wirtschaftliche Tätigkeiten: steigt von 45.000 € auf 50.000 € pro Jahr, sodass Einnahmen z. B. aus Vereinsfesten, Werbung oder Vereinsgaststätten bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben.
  • Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung: entfällt für Vereine mit Einnahmen bis 100.000 €, was den bürokratischen Aufwand reduziert.
  • Vereinfachte Buchführung: Kleine Vereine müssen ihre Einnahmen bis 50.000 € nicht in unterschiedliche steuerliche Bereiche trennen.

Diese Regelungen schaffen finanziellen Spielraum und weniger Bürokratie – insbesondere für Vereine mit wirtschaftlichen Nebenaktivitäten.


E-Sport als gemeinnütziger Zweck

Neu im Gemeinnützigkeitsrecht ist die Anerkennung von E-Sport:
Elektronischer Sport wird künftig als gemeinnütziger Zweck eingestuft, weil er Teamarbeit, soziale Kompetenzen und Leistungsbereitschaft fördert. Vereine mit E-Sport-Angeboten erhalten damit mehr Rechtssicherheit bei der Gemeinnützigkeit.


Photovoltaik & Energiewende im Verein

Mit dem neuen Gesetz wird der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden steuerlich nicht mehr als schädlich für die Gemeinnützigkeit angesehen – auch wenn Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Das macht es Vereinen einfacher, aktiv zur Energiewende beizutragen, ohne ihren steuerlichen Status zu gefährden.

🔎 Wichtiger Hinweis: Einnahmen aus der Einspeisung gelten weiterhin als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und müssen ggf. separat bewertet werden.


Warum diese Änderungen wichtig sind

Diese Neuerungen sind ein deutlicher Schritt, um:

  • das Ehrenamt attraktiver zu machen,
  • finanzielle Belastungen für kleine Vereine zu senken,
  • die Bürokratie zu reduzieren, und
  • zukunftsweisende Aktivitäten (wie E-Sport oder nachhaltige Energieprojekte) rechtlich abzusichern.

Gerade in Zeiten, in denen Vereine unter demografischem Wandel, Nachwuchsmangel und steigenden Kosten leiden, schaffen diese Regelungen mehr Flexibilität, Anerkennung und Handlungsspielraum.


Fazit: Mehr Chancen für Vereine

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt zum 01.01.2026 viele Vorteile für Ehrenamtliche und Vereine: höhere steuerfreie Pauschalen, mehr Haftungsschutz, weniger Bürokratie, rechtliche Sicherheit für moderne Vereinsformen und nachhaltige Projekte. Vereine sollten diese Neuerungen kennen, prüfen und strategisch für ihre Planung nutzen.


Quellen

  1. Bundesregierung: Entlastungen für Pendler, Gastronomie & Ehrenamt (19.12.2025) Bundesregierung
  2. Steueränderungsgesetz: Überblick über Ehrenamts- und Vereinsregelungen Hier Lübeck
  3. Verbesserungen für Vereine & Ehrenamtliche ab 2026 (DOSB) DOSB
  4. Steueränderungsgesetz Vereinsmanagement – Vorteile für Vereine VIBSS

Weitere Artikel

Neuauflage Vereinshelfer Fit für den Verein 2025

Jetzt Neuauflage „Fit für den Verein“ bestellen

Neue aktualisierte Auflage des beliebten Vereinsratgebers erschienen Die Union Stiftung hat die aktualisierte Ausgabe ihres Vereinsratgebers „Fit für den Verein“ herausgebracht. Das kompakte Nachschlagewerk bietet ehrenamtlich Engagierten im

KI-Tool: Öffentlichkeitsarbeit leicht gemacht

KI-gestützte Technologie vereinfacht Öffentlichkeitsarbeit für Vereine: Kostenloser Service für alle Vereine im Saarland   Im Rahmen der Vereinstour Saarland, einem Projekt der Union Stiftung, wird ab