Wiedereinführung der digitalen Mitgliederversammlung ist ein wichtiger Beitrag für ein modernes Vereinsleben
Die digitale Mitgliederversammlung ist seit der Pandemie nicht mehr aus dem Vereinsleben wegzudenken. Sie waren eine der wenigen Möglichkeiten, das Vereinsleben weiterzuführen und hielten das ehrenamtliche Engagement aufrecht .
Jedoch endete durch das Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im Jahr 2022 auch die Möglichkeit für Vereine, digitale Mitgliederversammlungen durchzuführen, sofern dies nicht in der Satzung des Vereins verankert war. Denn Mitgliederversammlungen haben im Vereinsrecht grundsätzlich als Präsenzveranstaltung stattzufinden. Die Einberufung von virtuellen Mitgliederversammlungen ist nur dann möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich vorsieht oder alle Mitglieder ausdrücklich zustimmen. Gleiches gilt für die Vorstandssitzungen von Vereinen und Stiftungen sowie für andere Vereins- und Stiftungsorgane.
Doch der Bundestag hilft jetzt den Vereinen mit einer neuen Gesetzgebung. Durch die neu getroffene Regelung bleibt die aufwändige Satzungsänderung vielen Vereinen erspart. Neben dem bürokratischen Aufwand sparen die Vereine auch bares Geld.
Und so sieht die Regelung konkret aus: Es wird in § 32 BGB ein neuer Absatz 2 eingefügt. Dieser lautet:
Markus Uhl, Bundestagsabgeordneter aus dem Saarland, hat sich maßgeblich für die Erleichterungen eingesetzt: „Die fortschreitende Digitalisierung und die guten Erfahrungen von virtuellen Mitgliederversammlungen nahmen wir zum Anlass, das Thema auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen, um eine dauerhafte gesetzliche Regelung zu schaffen. Hybride und digitale Versammlungen werden als Alternative zum Treffen in Präsenz für unsere Vereine wieder möglich, was eine große Erleichterung für unsere ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer bedeutet.“
Die wichtigsten Änderungen zur hybriden Mitgliederversammlung auf einen Blick:
Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden. Hybrid heißt dabei, dass sich Mitglieder je nach Wunsch entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digital zuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen braucht es einen einmaligen Mitgliederbeschluss. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Vereinssatzung angepasst werden muss.
Autor: Markus Uhl, MdB
Du willst wissen, wie man eine Mitgliederversammlung richtig durchführt? Dann ist dieser Beitrag das Richtige für dich!