Ausschankgenehmigung für Vereine

Ausschankgenehmigung

Bist Du Mitglied in einem Verein und möchtest bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke servieren?

Dann solltest Du Dich vorab gut informieren, was Du dafür benötigst. Die Weihnachtsfeier im Verein hinter verschlossenen Türen ist das Eine. Dabei könnt Ihr problemlos das eine oder andere Glas Wein oder Glühwein zu euch nehmen, ohne dass es jemanden stört. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Bereich ist dies anders. Für Feste und Feiern aller Art, die in der Öffentlichkeit abgehalten werden, ist eine sogenannte Ausschankgenehmigung erforderlich. Wirst Du ohne diese erwischt, droht im schlimmsten Fall ein empfindliches Bußgeld. Wie Du die Schanklizenz beantragen kannst und welche Voraussetzungen und Kosten damit verbunden sind, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Was ist die Ausschankgenehmigung?

Während die meisten den Begriff “Ausschankgenehmigung”; schon einmal gehört haben, ist vielen die genaue Bedeutung dieses Begriffs unbekannt. Vor allem für Vereine, die sich aktiv am öffentlichen Leben beteiligen und ihre Kasse durch den Verkauf von Speisen und Getränken aufstocken wollen, ist es jedoch interessant und auch wichtig, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Die Ausschankgenehmigung wird in § 2 des Gaststättengesetzes geregelt. Demnach benötigt man für den Ausschank alkoholischer Getränke eine spezielle Erlaubnis. Dies gilt auch für Vereine, die nicht rechtsfähig sind. Solange der Ausschank in den eigenen Räumlichkeiten des Vereins stattfindet, ist eine derartige Genehmigung nicht notwendig. Für öffentliche Veranstaltungen wie Stadtfeste oder Ähnliches ist sie jedoch unverzichtbar, vor allem, wenn es sich um alkoholische Getränke handelt, die zu Preisen verkauft werden, die deren Selbstkostenwert übersteigen. Wenn Du also vorhast, über Deinen Verein beim nächsten Sommerfest oder dem Weihnachtsmarkt Getränke anzubieten, die Alkohol enthalten, ist es sinnvoll, zu wissen, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen und wo Du eine Ausschankgenehmigung bekommen kannst.

Wann braucht mein Verein eine Ausschankgenehmigung?

Als klare Faustregel für den Ausschank von Getränken über Vereine gilt: Solange diese keinen Alkohol enthalten, ist auch keine Ausschankgenehmigung erforderlich. Anders verhält es sich mit dem Ausschank von alkoholischen Getränken wie Bier, Wein oder Sekt. Insbesondere, wenn diese Getränke auch vereinsfremden Personen angeboten werden und mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeschenkt werden, ist es notwendig, zuvor eine Ausschankgenehmigung zu erhalten. Bei Ausschank von Alkohol auf einer vereinsinternen Feier in den eigenen Räumlichkeiten ist dies hingegen nicht notwendig. Auch wenn Ihr für eure Veranstaltung einen externen Raum bucht, ist dies zulässig, solange keine vereinsfremden Personen dort Zutritt haben. Das Missachten des Gaststättengesetzes gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 5000 EUR Strafe geahndet werden. Da die meisten Vereine gemeinnützig sind, reißt ein solcher Verstoß schnell ein großes Loch in die Vereinskasse. Daher ist es besser, gleich auf der sicheren Seite zu bleiben und sich gründlich darüber zu informieren, ob und wann eine Ausschankgenehmigung für die jeweilige Veranstaltung benötigt wird.

Wo kann ich eine Ausschankgenehmigung beantragen?

Der schnellste und sicherste Weg zu einer Ausschankgenehmigung führt über das zuständige Ordnungsamt. Wenn Du Dir nicht sicher bist, welches Ordnungsamt Du aufsuchen solltest, kannst Du dies über Deine Gemeindeverwaltung in Erfahrung bringen. Um den Antrag zu stellen, musst Du entweder ein Formular ausfüllen oder Du reichst den Antrag formlos ein. In jedem Fall sollte dieser alle wichtigen Informationen enthalten, die das Ordnungsamt benötigt, um über Deinen Antrag entscheiden zu können. Wichtig ist bei der Beantragung einer Genehmigung auch der fristgerechte Eingang des Antrags. Dieser sollte optimalerweise spätestens 2-3 Wochen vor der geplanten Feier erfolgen. In den meisten Fällen dauert es nämlich 14 Tage oder sogar länger, bis Du eine schriftliche Genehmigung für den Ausschank alkoholischer Getränke erhältst. Ob Du den Antrag per Formular oder formlos stellen kannst, ist dabei je nach Gemeinde unterschiedlich.

Was brauche ich, um eine Ausschankgenehmigung zu beantragen?

Wenn für das Erteilen einer Ausschankgenehmigung für Deine Veranstaltung ein Formular notwendig ist, findest Du dieses in der Regel beim Ordnungsamt Deiner Gemeinde. Alternativ kann es auch sein, dass es online über die Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden kann. Neben dem eigentlichen Formular benötigt das Ordnungsamt in der Regel noch weitere Informationen, bevor es eine Schanklizenz erteilen kann. Dazu gehören natürlich der Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung, wenn es sich um eine einmalige Genehmigung handelt. Hierbei muss der genaue Start- und Zeitpunkt des Events angegeben werden. Aber auch das Ziel bzw. der Zweck der Feier oder Aktivität muss dem Ordnungsamt vorliegen, bevor es die Entscheidung zur Erteilung einer Lizenz treffen kann. Schließlich musst Du eine vollständige Liste aller angebotenen Speisen und Getränke an das Ordnungsamt übermitteln, damit klar wird, ob eine Genehmigung notwendig und rechtens ist. Deine Ausschankgenehmigung bekommst Du anschließend schriftlich vom Ordnungsamt zugestellt. Anbei ist in der Regel ein Merkblatt, das die Vorschriften beim Ausschank übersichtlich für Dich zusammenfasst. So bist Du gut für das kommende Event gerüstet und überlässt nichts dem Zufall.

Was kostet eine Ausschankgenehmigung?

Die Kosten der Ausschankgenehmigung können je nach Veranstaltung und Gemeinde stark variieren. Im Durchschnitt solltest Du bei einer einmaligen Schanklizenz mit Kosten zwischen 20 und 200 Euro rechnen. Bei der Planung des Getränkeausschanks solltest Du übrigens darauf achten, dass neben den alkoholischen Getränken, die Du anbietest, mindestens ein anderes Getränk angeboten wird, das keinen Alkohol enthält. Für eine dauerhafte Genehmigung zum Ausschank von alkoholischen Getränken z. B. in einer Vereinskneipe oder einem Vereinsheim ist statt der einmaligen Schankerlaubnis eine spezielle Gaststättenkonzession erforderlich. Die Beantragung dieser Konzession ist weitaus langwieriger und auch mit weiteren Kosten verbunden. Für den einmaligen Ausschank von alkoholischen Getränken im Rahmen eines Festes oder einer ähnlichen Veranstaltung ist die einfache Ausschankerlaubnis jedoch ausreichend.

Wie lange ist die Ausschankgenehmigung gültig?

Je nachdem, welche Ausschanklizenz Du beantragst, unterscheidet sich deren Wirksamkeit und Dauer. Zum Einen hast Du die Möglichkeit, eine Lizenz für den Ausschank von Alkohol für eine einmalige Veranstaltung beim Ordnungsamt zu beantragen. Dies ist in der Regel unkompliziert möglich und erfordert lediglich eine Vorlaufzeit von 2-3 Wochen für die Bearbeitung.

Wenn Du jedoch vorhast, in den Räumlichkeiten Deines Vereins dauerhaft Alkohol zum Verkauf anzubieten, sieht die Sache schon etwas anders aus. In diesem Fall ist es sinnvoll und auch notwendig, eine Ausschankgenehmigung zu beantragen, die dauerhaft gültig ist. Diese wird als Gaststättenkonzession bezeichnet und erlaubt es Dir, alkoholische Getränke zu den vereinbarten Bedingungen in den Räumlichkeiten Deines Vereines kostenpflichtig anzubieten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn auch vereinsfremde Personen die Möglichkeit haben, die Speisen und Getränke käuflich zu erwerben.

Ausschankgenehmigung für Vereine – die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Für den Ausschank von alkoholfreien Getränken zum Selbstkostenpreis braucht man keine Genehmigung.
  • Sobald alkoholische Getränke in öffentlichen Bereichen verkauft werden, ist eine Ausschanklizenz erforderlich.
  • Für den Verkauf alkoholischer Getränke zum Selbstkostenpreis innerhalb von Vereinsräumen oder externen Räumen, die nicht für Vereinsfremde zugänglich sind, benötigt man keine Erlaubnis.
  • Es wird unterschieden zwischen der einmaligen Ausschanklizenz und einer dauerhaften Konzession, die separat beantragt werden muss.
  • Die Erteilung einer Ausschankgenehmigung erfolgt über das zuständige Ordnungsamt, entweder formlos oder über ein spezielles Formular.
  • Die Beantragung einer Ausschankgenehmigung nimmt ca. 14 Tage in Anspruch und kostet je nach Art des Ausschanks zwischen 20 und 200 Euro.
  • Bei der Beantragung müssen der Ort und der genaue Zeitraum der Veranstaltung sowie eine Auflistung der angebotenen Speisen und Getränke wahrheitsgemäß und vollständig angegeben waren.
  • Um im eigenen Vereinsheim oder der Kneipe dauerhaft alkoholische Getränke zum Verkauf anbieten zu können, ist eine Gaststättenkonzession erforderlich. Hierfür werden weitere Unterlagen und Informationen benötigt, auch ist die Beantragung mit wesentlich höheren Kosten verbunden.

Bei allen Fragen zum Thema Ausschankgenehmigung kannst Du Dich auch an das Ordnungsamt Deiner Gemeinde wenden.

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