Steuerlicher Freistellungsbescheid für Vereine – das gilt es zu wissen

Steuerlicher Freistellungsbescheid für Vereine

Ein steuerlicher Freistellungsbescheid für Vereine kann zahlreiche Vergünstigungen und Erleichterung mit sich bringen. Hierzu zählen neben Steuerbegünstigungen auch die Möglichkeit, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Für den Freistellungsbescheid berechtigt sind neben rechtsfähigen auch nicht rechtsfähige Vereine. Allerdings ist ein solcher Antrag inklusive des finalen Bescheids mit einigen Auflagen verbunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich vor Antragstellung mit den Rahmenbedingungen zu beschäftigen.

Was ist ein Freistellungsbescheid und welche Vorteile bringt er dem Verein?

Bei einem Freistellungsbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt, in dessen Verlauf Vereine oder Stiftungen seitens des Finanzamtes bestätigt bekommen, dass sie gemeinnützig agieren. Infolge eines etwaigen Status können Vereine mithilfe des erhaltenen Freistellungsbescheids Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Ferner können sich Vereine auf diesem Weg von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreien. Die Freistellung gilt dabei für maximal fünf Jahre.

Gibt es Situationen, in denen die Beantragung des Freistellungsbescheids verpflichtend ist?

Erhält der Verein Zuwendungen durch außenstehende Unternehmen oder Privatpersonen in Form von Spenden, so können diesen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. So lassen sich Spenden in Teilen oder gänzlich von der Steuer absetzen. Bedingungen hierfür ist, dass der Verein einen Freistellungsbescheid besitzt. Sofern der Verein keinerlei Zuwendungen von außen erhält oder kein Anspruch auf Freistellung besteht, muss er keinen entsprechenden Bescheid vorweisen.

Wie beantragt mein Verein einen Freistellungsbescheid?

Der Antrag erfolgt über das zuständige Finanzamt. Sofern es sich um einen neuen Verein handelt, muss zudem eine gesonderte Feststellung der Voraussetzungen zur Steuerbefreiung beantragt werden.

Für den Antrag des Freistellungsbescheids benötigt das Finanzamt neben eines formlosen Anschreibens weitere Dokumente. Hierbei handelt es sich neben der Körperschaftserklärung um die Überschussermittlung, den Nennung des Tätigkeitsbereiches, Protokolle der Mitgliederversammlungen sowie einer klaren Ausführung der Vereinssatzung. Zu dieser gehören unter anderem die Regelung von Mitgliederbeiträgen. Da es sich hierbei bisweilen um sehr komplexe Unterlagen handelt, kann eine externe, professionelle Beratung hilfreich sein. Alternativ bietet sich das Portal Elster an, welches die notwendigen Formulare zur Verfügung stellt.

Läuft der Antrag auf Freistellungsbescheid über Elster?

Vereine können Elster nutzen, um hier den Freistellungsbescheid zu beantragen und weitere Steuerformulare einzureichen. Zwingend erforderlich oder gar vorgeschrieben ist dies hingegen nicht. Da Elster alle relevanten Dokumente bereithält, empfiehlt sich die Beantragung über das Portal. Alternativ können Vereine die Unterlagen postalisch beim zuständigen Finanzamt einreichen.

An wen muss sich mein Antrag auf Freistellungsbescheid richten?

Der Antrag auf den Freistellungsbescheid muss sich stets an das Finanzamt richten, in welchem der Verein steuerlich geführt wird oder geführt werden soll. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass dies in jedem Fall das Finanzamt ist, in dessen Bereich die Geschäftsleitung des Vereins liegt.

Gibt es eine Frist für den Antrag auf Freistellungsbescheid?

Eine Frist müssen Vereine nur hinsichtlich der Verlängerung des Freistellungsbescheids beachten. Spätestens sechs Monate vor Ablauf des bisherigen Bescheids sollten sämtliche Unterlagen beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Normalerweise kommt das Finanzamt infolge der Überprüfung der Gemeinnützigkeit von sich aus auf den jeweiligen Verein zu. Den Stichtag im Auge zu behalten, ist es dennoch ratsam.

Wie ist der Veranlagungszeitraum für einen Freistellungsbescheid?

Sofern er seitens des Finanzamtes nicht anders vorgeschrieben wird, ist der Veranlagungszeitraum dem wirtschaftlichen Geschäftsjahr gleichzusetzen. Er reicht somit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres.

Wie lange ist ein Freistellungsbescheid für Vereine gültig?

Gemeinhin sind Freistellungsbescheide für maximal fünf Jahre gültig. In der Praxis überprüft das Finanzamt den Bescheid allerdings alle drei Jahre und entscheidet somit über den Fortbestand der Gemeinnützigkeit. Für eine etwaige Überprüfung müssen Vereine erneut eine Steuererklärung vorlegen und den jeweiligen Tätigkeitsbereich benennen.

Kann ich meinen Freistellungsbescheid verlängern lassen oder bedarf es eines neuerlichen Antrags?

Sofern der Verein nicht selbst tätig wird, überprüft das Finanzamt den Status des Vereins hinsichtlich seiner Gemeinnützigkeit. Fällt die Überprüfung positiv auf, so bleibt auch der Status bestehen. Neuerliche Anträge werden nur dann nötig, wenn der Verein seinen Freistellungsbescheid verloren oder freiwillig zurückgegeben hat.

Mein Verein hat seinen Freistellungsbescheid verloren – was jetzt?

Verpasste Fristen sowie wirtschaftlicher Vermögensaufbau sind die häufigsten Gründe, aus denen Vereine ihre Freistellungsbescheide verlieren. Dies kann aus mehreren Gründen ärgerlich sein. Stellt das Finanzamt bei der Überprüfung fest, dass der Verein einen signifikanten Vermögensaufbau verzeichnet hat, wird es hohe Rückforderungen stellen. Darüber hinaus können Vereinen für einen bestimmten Zeitraum vom Status der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen werden.

Kommt das Finanzamt mit etwaigen Anliegen auf den Verein zu, so sollte dieser in jedem Fall Einspruch gegen die Aberkennung einlegen. Ferner gilt es nachzufragen, welche Beanstandungen konkret vorliegen. Anhand der Begründungen sollte nun zunächst ein Vergleich mit den Zahlen und Unterlagen des Vereins erfolgen. Mitunter stellen Vereine dabei fest, dass die Annahmen des Finanzamtes schlicht nicht zutreffend sind und eine Klärung möglich ist.

Kann meinem Verein ein Freistellungsbescheid rückwirkend verliehen werden?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Finanzämter von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche agieren. Mitunter ist ein rückwirkender Freistellungsbescheid jedoch möglich. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich beim zuständigen Finanzamt zu erkundigen.

Gibt es einen Freistellungsbescheid auch für nicht eingetragene Vereine?

Ein Verein muss nicht eingetragen sein, um einen Freistellungsbescheid durch das Finanzamt zu erhalten. Im Vordergrund steht die Frage, ob eine Gemeinnützigkeit gegeben ist. Dies beinhaltet allerdings auch, dass der Verein – insbesondere bei nicht eingetragenen Vereinen – keinen Vermögensaufbau verzeichnet.

Wie sieht ein Freistellungsbescheid des Finanzamts aus und wie erkenne ich einen solchen?

Freistellungsbescheide unterscheiden sich hinsichtlich der Optik je nach Finanzamt, da es keine einheitlichen Formblätter hierfür gibt. In der Regel ist ein Freistellungsbescheid jedoch recht schnell zu erkennen, da der Begriff im oberen Abschnitt des Bescheids optisch hervorgehoben ist. In der Regel ist entsprechender Verweis rechts der Vereinsadresse zu finden.

Hinweis auf Steuerberater

Da es sich beim Freistellungsbescheid und den damit verbundenen Auflagen um ein komplexes Thema handelt und das deutsche Steuerrecht generell als kompliziert gilt, ist es den meisten Vereinen angeraten, den Freistellungsbescheid mithilfe eines Steuerberaters zu beantragen. Dieser kann dem Verein genau aufzeigen, welche Auflagen zu erfüllen müssen und auf welche finanziellen Fallstricke es zu achten gilt.

Muster-Antrag

Finanzamt
– Körperschaftssteuerstelle –

(Anschrift des Finanzamtes)

Antrag auf Anerkennung als gemeinnütziger Verein

Sehr geehrte Damen und Herren,

am (Datum der Vereinsgründung) wurde unser Verein (Vereinsname) im Rahmen einer Gründerversammlung gegründet.

(Falls zutreffend: Erfolgte oder beantragte Eintragung in das Vereinsregister)

Hiermit übersenden wir Ihnen die Originalsatzung der Gründungsversammlung sowie eine Kopie mit den Unterschriften der Gründungsmitglieder sowie das Versammlungsprotokoll.

(Falls zutreffend: Bestätigung des Eintrags in das Vereinsregister)

Wir bitten Sie, die Vereinssatzung sowie die beigefügten Unterlagen zu prüfen und uns eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erteilen.

Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Anlagen

Quellen:
https://www.vereinsticket.de/neuigkeiten/freistellungsbescheid-so-beantragst-du-ihn-fuer-deinen-sportverein
https://www.ehrenamt24.de/wissen-fuer-vereine/vereinswiki/besteuerung-fuer-vereine/steuererklaerung-im-verein/#:~:text=Der%20Verein%20muss%20beim%20Finanzamt,den%20erm%C3%A4%C3%9Figten%20Steuersatz
https://www.schulfoerdervereine.de/rund-um-den-freistellungsbescheid
https://www.steuer-gonze.de/web/index.php/letzte-aenderungen-tipps/279-auflagen-gemeinnuetziger-verein
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/weitere-themen/vereine-und-stiftungen/zuwendungsbestaetigung#:~:text=Zuwendungsbest%C3%A4tigungen%20k%C3%B6nnen%20von%20steuerbeg%C3%BCnstigten%20Einrichtungen,Geld%2D%20oder%20Sachspende%20zukommen%20lassen.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2021_04_19_internet_endf-einzs_brosch_meinelstervereine.pdf

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